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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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o Reduzierung der Wald- und FFH-Lebensraumverluste im Querungsbereich<br />

des Waldkomplexes Tatenhausen durch eine Verschiebung der ursprünglich<br />

vorgesehenen Trasse in den Schutzstreifen der dortigen Hochspannungs-<br />

freileitung,<br />

o Reduzierung der Wald- und Gehölzverluste durch Ersetzen von flächenin-<br />

tensiven Lärmschutzwällen durch flächensparende Lärmschutzwände in be-<br />

sonders sensiblen Bereichen sowie durch landschaftsgerechte Standortwahl<br />

bei wassertechnisch erforderlichen Vorklärbecken und bei der Überbauung<br />

von Fließgewässerabschnitten,<br />

o Aufrechterhaltung aller Vorflutbeziehungen und Beschränkung von Fließge-<br />

wässerverlegungen auf das unumgängliche Mindestmaß,<br />

o Vermeidung zusätzlicher Belastungen der vorhandenen Fließgewässer<br />

durch Zuführung des anfallenden Straßenoberflächenwassers über offene<br />

Stau- bzw. Sickermulden sowie naturnah gestaltete und bepflanzte Vorklär-<br />

und Versickerungsbecken,<br />

o Naturnahe Gestaltung der Rückhaltebecken als offene Erdbecken mit Wie-<br />

senansaat und punktuellen Bepflanzungen (zum Teil mit Artenschutzfunkti-<br />

on),<br />

o Herabsetzung der Trennwirkungen des Straßenbauwerkes im Hinblick auf<br />

Fledermaushabitate, Fledermausjagdgebiete, Steinkauzhabitate und fau-<br />

nistisch bedeutsamer Waldgebiete mit hoher Artenvielfalt (Fledermäuse,<br />

Avifauna, Amphibien) durch die Anlage von insgesamt 6 Querungshilfen<br />

(Bauwerke „Holtfelder Straße“, „Postweg“ unter Einschluss der Überführung<br />

des Postweges und „Eschweg“ mit jeweils 40 m Breite, „Stockkämper Stra-<br />

ße“ und „Waldweg“ mit 20 m Breite und „Neue Hessel“ mit 50 m Breite),<br />

o Vermeidung bzw. Reduzierung betriebsbedingter Einwirkungen (Schadstof-<br />

fe, Lärm, visuelle Störreize, Kollisionsgefährdung) in sensiblen Grundwas-<br />

serschutzbereichen, naturschutzwürdigen Biotopkomplexen und bedeuten-<br />

den Vogel- und Fledermaushabitaten durch mindestens 4 m hohe Immissi-<br />

onsschutz- bzw. Irritationsschutzeinrichtungen sowie Schutzpflanzungen,<br />

o Bestandssicherung angrenzender Waldbestände durch Unterpflanzung der<br />

angeschnittenen Bestände mit bodenständigen Laubgehölzen, teilweise mit<br />

Unterstützungswirkung hinsichtlich der Leitpflanzungen und Einrichtungen<br />

für die Fledermausarten,<br />

o Errichtung von Amphibienleit- und Sperreinrichtungen im Umfeld bedeutsa-<br />

mer Wanderkorridore beidseits der A 33 mit Anbindungen an die 3 Gewäs-<br />

serunterführungen des Laibaches und die Gewässerunterführungen des<br />

Casumer Baches, des Ruthebaches, des Loddenbaches, des Kleine Baches<br />

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