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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Das Deckblatt II wurde am 07.06.2010 über ein Planänderungsverfahren gem.<br />

§ 73 Abs. 8 VwVfG in das Verfahren eingebracht. Damit wurden 14 betroffene<br />

Grundstückseigentümer entsprechend der Vorgaben aus § 73 Abs. 8 VwVfG<br />

über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet. Gleichzeitig wurde ihnen<br />

unter Hinweis auf die Einwendungsfrist und den Ausschluss verspäteter Ein-<br />

wendungen Gelegenheit gegeben, innerhalb von 2 Wochen Einwendungen zu<br />

erheben. Darüber hinaus sind u. a. das Landesbüro der Naturschutzverbände<br />

NRW, die Städte Halle und <strong>Borgholzhausen</strong>, der Kreis Gütersloh, die Landwirt-<br />

schaftskammer NRW, der Landwirtschaftliche Kreisverband Gütersloh, der<br />

Landesbetrieb Wald und Holz, die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksre-<br />

gierung <strong>Detmold</strong> sowie verschiedene Versorgungsunternehmen über § 73 Abs.<br />

8 VwVfG in das Planänderungsverfahren einbezogen worden.<br />

Im Nachgang zu diesem Deckblatt hat der Vorhabenträger dann noch seine Be-<br />

standsaufnahme der Tierwelt in 2010 auf Aktualität hin überprüft und hierfür im<br />

Planungsgebiet des A 33-Abschnittes 7.1 Nachkartierungen vorgenommen. Bei<br />

diesen Untersuchungen haben die Gutachter des Vorhabenträgers (FÖA Land-<br />

schaftsplanung) im Sommer 2010 erste Hinweise auf einen neuen Bestand von<br />

Bechsteinfledermäusen im Bereich Casum entdeckt. Die vertiefenden Untersu-<br />

chungen mittels Netzfang und anschließender Besenderung der Tiere ergaben<br />

letztlich den sicheren Nachweis einer umfassenden Kolonie von 31 Weibchen<br />

der Bechsteinfledermaus. Das gefundene Fledermausquartier liegt in einem<br />

Waldbereich westlich des Casumer Baches in unmittelbarer Nähe südlich der<br />

geplanten Autobahntrasse. Dieser Nachweis wurde der <strong>Bezirksregierung</strong> im<br />

November 2010 mit der ersten Ausarbeitung der Gutachter des Vorhabenträ-<br />

gers (FÖA Landschaftsplanung) vorgelegt. Direkt im Anschluss an diesen<br />

Nachweis haben die Höhere Landschaftsbehörde bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Detmold</strong> und das LANUV eine abschließende Bewertung und Konfliktanalyse<br />

dieses neuen Fundes vorgenommen. Hinsichtlich der Bewertung wird auf das<br />

Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen. Der Vorhabenträger hat mir zu<br />

diesem Themenkomplex am 13.01.2011 noch die gutachterliche Stellungnahme<br />

„Hinweise zum planerischen Umgang mit artenschutzrechtlich zu bewältigenden<br />

Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung Sommer 2010“, FÖA Landschaftspla-<br />

nung, vorgelegt. Diese Stellungnahme habe ich am 18.01.2011 dem Landesbü-<br />

ro der Naturschutzverbände NRW übersandt und ihnen gem. § 73 Abs. 8 Satz 1<br />

VwVfG NRW Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen zu dieser<br />

Ausarbeitung Stellung zu nehmen.<br />

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