07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Auch für das Bundesverwaltungsgericht sind die Unterschiede der beiden Gut-<br />

achten naheliegend und nachvollziehbar und führen nicht zu einer Inplausibilität<br />

des Verkehrgutachtens von DTV-Verkehrsconsult (ehemals HB-<br />

Verkehrsconsult). Das Bundesverwaltungsgericht führt insoweit aus: „Das von<br />

den Klägern angeführte Gutachten des Büros IVV sei für eine kommunale Un-<br />

tersuchung mit einem anderen Ansatz erstellt worden, so dass ein direkter Ver-<br />

gleich nicht möglich sei. Einzelne starke Abweichungen resultierten aus einer<br />

unterschiedlichen Netztopologie, unterschiedlichen Nachfragematrizen und ei-<br />

ner unterschiedlichen Berücksichtigung von Quell-, Ziel- und Binnenverkehren<br />

mit unterschiedlich gut erreichbaren Anschlussstellen. Dass daraus teilweise<br />

abweichende Ergebnisse resultierten, liege auf der Hand“ (BVerwG, Urteil vom<br />

12. August 2009, 9 A 64.07, juris Rn. 101, zum Abschnitt 6 der A 33).<br />

Abschließend sei bezüglich der Verkehrsuntersuchungen darauf hingewiesen,<br />

dass in der Untersuchung von November 2009 zum Schwerverkehr die Fahr-<br />

zeugarten Busse und Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ge-<br />

zählt wurden. Diese Einstufung beruht auf einer Mitteilung der Bundesanstalt für<br />

das Straßenwesen (BASt), wonach im Rahmen der Verkehrslärmberechnung<br />

auf eine Ermittlung und Berechnung des fraglichen Lkw-Segments verzichtet<br />

werden könne (BASt 1/2009, Straßenverkehrstechnik 5.2009 S. 313).<br />

Das Gutachterbüro DTV-Verkehrsconsult hat dabei indes nicht verkannt, dass<br />

bezüglich der lärmtechnischen Untersuchung - wie vorgeschrieben (Anlage 1 zu<br />

§ 3 der 16. BImSchV sowie Tabelle 3 der RLS-90) - der Lkw-Anteil mit mehr als<br />

2,8 t zulässigem Gesamtgewicht zugrunde gelegt werden muss. Folgerichtig<br />

werden in der Verkehrsuntersuchung von November 2009 in Kapitel 5.1 Kenn-<br />

werte für die Lärmberechnung erstellt (Berücksichtigung des Schwerverkehrs<br />

über 2,8 t). Dieser Ansatz wurde auch in keiner Einwendung in Frage gestellt.<br />

Damit hat DTV-Verkehrsconsult die Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts<br />

beachtet, wonach eine fachtechnische Mitteilung der BASt nicht in der Lage ist,<br />

geltendes Recht abzuändern (Urteil des BVerwG vom 12. August 2009, 9 A<br />

64.97, juris Rn. 103). Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Kapitel B 7.9 dieses<br />

Beschlusses verwiesen.<br />

Nach alledem sind die Verkehrsuntersuchungen Lückenschluss der A 33 zwi-<br />

schen <strong>Borgholzhausen</strong> und Bielefeld, Verkehrsprognose 2020, HB-<br />

Verkehrsconsult, Juni 2002 mit Ergänzungen im Juli 2003; Lückenschluss der A<br />

33 zwischen <strong>Borgholzhausen</strong> und Bielefeld, Verkehrsprognose 2020, Umfah-<br />

rung Tatenhauser Wald, Jaako Pöyra Infra, HB-Verkehrsconsult, 16.07.2004<br />

183

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!