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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Einwender erläutert, der Entzug von 3 ha an dieser Stelle sei schwer zu<br />

verkraften. Er nutze die Flächen derzeit zur Futtergewinnung durch dreimalige<br />

Mahd im Jahr, ggf. auch als Weide für sein Vieh. Der Vorhabensträger erklärt,<br />

auch nach Realisierung der Maßnahme sei eine derartige Nutzung weiter möglich,<br />

wenn auch mit nur noch zweimaliger Mahd und extensiver Weidenutzung.<br />

Hierzu erwidert der Einwender, die Mähtermine seien dann fest vorgegeben<br />

und orientierten sich nicht daran, wann beste Futterqualität gewonnen werden<br />

könnte. Bei schlechter Futterqualität aber komme es zu Krankheiten im Viehbestand.<br />

M/E 9.301 (Extensivgrünland) verwirklicht werden. Die Maßnahmen dienen<br />

auch der Optimierung von Steinkauzhabitaten im Raum Holtfeld und sind insoweit<br />

aus artenschutzrechtlichen Gründen auch an dieser Stelle unverzichtbar.<br />

Zwischen Holtfelder und Casumer Straße erstreckt sich <strong>–</strong> beiderseits der A 33-<br />

Trasse <strong>–</strong> ein nachgewiesenes Steinkauzhabitat. Das Vorkommen besteht im<br />

Raum Holtfeld/Casum aus 5 bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes<br />

Vorkommen am Rand des Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem<br />

Abstand zum nächsten, ebenfalls recht kleinen Bestand bei Versmold. Die<br />

Siedlungsdichte ist auf sehr niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das<br />

Vorkommen muss insgesamt als suboptimal, instabil und damit besonders<br />

empfindlich gegenüber jeglichen Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher<br />

Fachbeitrag, Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Auch die auf den Flurstücken des Einwenders vorgesehenen Maßnahmen dienen<br />

letztlich der Stabilisierung und Ausbreitung des Steinkauzvorkommens. Die<br />

Aufwertung des Landschaftsraumes an der Neuen Hessel dient ebenso, wie<br />

gleichartige Maßnahmen im Illenbruch, dazu, der Steinkauzpopulation weitere<br />

Ausbreitungsmöglichkeiten in Richtung des Hauptverbreitungsgebietes der Art<br />

in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> (Unterer Niederrhein und Münsterland) zu eröffnen.<br />

Die genannten Landschaftsräume sind insofern auch Trittsteine zum FFH-<br />

Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, wo bereits heute gute<br />

Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung von Steinkäuzen bestehen. Im Jahr<br />

2008 konnte dementsprechend am Ortsrand von Hörste ein weiteres Brutvorkommen<br />

festgestellt werden.<br />

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