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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Belangen des Einwenders der Vorrang gegeben werden müsse oder aber ob<br />

diese hinter den ökologischen Belange zurücktreten müssten. Danach bleibe<br />

dem Einwender nur der Klageweg. Der Verhandlungsleiter weist darauf hin,<br />

dass die abschließende Entscheidung nicht persönlich zugestellt sondern öffentlich<br />

ausgelegt werde. An die zweiwöchige Auslegung schließe sich eine<br />

einmonatige Klagefrist an.<br />

Auf die Frage des Einwenders nach der Pflege einer landschaftspflegerischen<br />

Maßnahme erläutert der Vorhabensträger, in den ersten drei Jahren unterliege<br />

die Anwuchspflege der Gewährleistung durch das ausführende Unternehmen.<br />

Sei die Fläche erworben worden, gehe auch die Pflegeverpflichtung auf den<br />

neuen Eigentümer über. Wenn der Einwender aber das Eigentum behalten<br />

wolle, sei er zur weiteren Pflege verpflichtet und erhalten hierfür eine einmalige<br />

Entschädigung.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

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