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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwenderin B 9.82<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Aus dem Flurstück 52 in der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> werden<br />

900 m 2 für die Anlage einer strauchbetonten Feldhecke beansprucht. Der Vorhabensträger<br />

führt aus, es handele sich nicht um eine ausgesprochene Artenschutzmaßnahme.<br />

Sie diene aber als Vernetzungslinie für Fledermäuse und sei<br />

insofern schwer verzichtbar, da in Fledermaushabitate eingegriffen werde. Die<br />

Hecke sei zudem Teil einer größeren Kette vernetzender Strukturen.<br />

Die Einwenderin entgegnet, es handele sich um eine gute Ackerfläche. Neben<br />

dem reinen Flächenverlust seien Bewirtschaftungserschwernisse wie Verschattung<br />

und Wasserentzug für die Restfläche zu bedenken.<br />

Der Vorhabensträger führt hierzu aus, dies seien Entschädigungstatbestände,<br />

wenn festgelegte Schwellenwerte überschritten seien. Er weist darauf hin, dass<br />

die Hecke in der Mitte eines 10 m breiten Streifens angelegt werden solle. Auf<br />

die Frage der notwendigen Pflege ergänzt der Vorhabensträger, nach der Aufwuchspflege<br />

müsse die Hecke alle 10 Jahre auf den Stock gesetzt werden.<br />

Die Einwenderin bietet ein anderes Grundstück aus ihrem Eigentum anstelle<br />

des jetzt teilweise überplanten an. Es handele sich um das Flurstück 77 in der<br />

Nähe der B 68. Es sei eine Grünlandfläche, an deren Rand schon jetzt Ansätze<br />

einer Leitstruktur zu erkennen seien. Die Einwenderin ist bereit, dieses Flurstück<br />

in Gänze für landschaftspflegerische Maßnahmen abzugeben, wenn im<br />

Gegenzug auf die Inanspruchnahme des Flurstücks 52 verzichtet werden könnte.<br />

Mit Deckblatt I ist die Inanspruchnahme von Grundeigentum der Einwenderin<br />

entfallen. Für die Einwendung ist damit die Erledigung eingetreten.<br />

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