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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.34<br />

Ergebnis des Erörterungstermins<br />

Aus dem Eigentum des Einwenders ist das 2,26 ha große Flurstück 20 in der<br />

Flur 5 der Gemarkung Hesseln betroffen, das bis auf eine Teilfläche von rd.<br />

2.000 m² vollständig für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch und dauerhaft<br />

in seiner Nutzung beschränkt werden soll. Vorgesehen ist um die kleine<br />

Waldfläche herum die Anlegung nährstoffarmer Heide- und Trockenrasengesellschaften<br />

zur extensiven naturnahen Bewirtschaftung z. B. durch Beweidung<br />

mit Schafen.<br />

Der Vorhabensträger will auf die Fläche nicht verzichten. Dies sei ihm ohne<br />

Gefährdung des Gesamtkonzeptes zur Kompensation der Auswirkungen auf<br />

Natur und Landschaft nicht möglich. Die Fläche sei landwirtschaftlich auch<br />

nicht sehr hochwertig. Der Einwender, dem Nutzung und Pflege nicht auferlegt<br />

werden könnten, könne alternativ zur Beschränkung der Nutzung auch die<br />

Gesamtfläche an den Vorhabensträger verkaufen.<br />

Der Einwender erklärt, er hätte die Fläche vollständig zur Verfügung gestellt,<br />

wenn die A 33-Trasse, wie ursprünglich einmal geplant, über das Grundstück<br />

verliefe. Lediglich für Kompensationsmaßnahmen sehe er dazu aber keine<br />

Notwendigkeit. Er fordert bei einer Inanspruchnahme im Rahmen der geplanten<br />

Flurbereinigung Ersatzland in der Nähe seines verpachteten Betriebs, der<br />

über insgesamt 20 ha verfüge.<br />

Die Flurbereinigungsbehörde wird prüfen, ob nicht ein Ausgleich in Spenge im<br />

Kreis Herford erfolgen kann, wo der Einwender selbst einen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb führt. Denkbar und möglich sei ggf. auch eine vollständige Verlagerung<br />

des 20 ha-Eigentums des Einwenders aus dem Raum Halle/<strong>Borgholzhausen</strong><br />

nach Spenge, wenn dort Flächen zur Verfügung stünden.<br />

Der Einwender würde diese Lösung begrüßen, behält sich abschießende Entscheidungen<br />

bezüglich der Einwendung und des Grundstücks aber vor.<br />

Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Mit Deckblatt I hat der Vorhabenträger auf die Inanspruchnahme des Flurstücks<br />

20 in der Flur 5 der Gemarkung Hesseln für eine landschaftspflegerische<br />

Maßnahme vollständig verzichtet.<br />

Für die Einwendung ist damit die Erledigung eingetreten.<br />

Im Übrigen wurden Fragen der Flurbereinigung erörtert, die keiner Entscheidung<br />

im Planfeststellungsverfahren bedürfen.<br />

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