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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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tungsbereichs eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans aus dem Jahre 2005,<br />

der das Gebiet als Gewerbegebiet ausweist (Bebauungsplan Nr.1 „Interkom-<br />

munales Gewerbegebiet“, Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borg-<br />

holzhausen/Versmold).<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist zu der Einschätzung gelangt, dass in diesem<br />

Fall der Aufwand für aktive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz eines Einzel-<br />

objektes nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.<br />

Das Objekt ist aufgrund seiner Lage nur sehr eingeschränkt schutzwürdig. Die<br />

Schutzwürdigkeit wird dabei vor allem durch den jeweiligen Gebietscharakter<br />

und durch eine planerische oder tatsächliche Vorbelastung bestimmt (BVerwG,<br />

Urteil vom 20.10.1989, 4 C 12/87 und Urteil vom 22.05.1987, 4 C 33-35.83),<br />

denn die tatsächliche wie auch die plangegebene Vorbelastung haftet dem<br />

Grundstück kraft seiner Situationsgebundenheit an und muss vom jeweiligen<br />

Eigentümer <strong>–</strong> unabhängig vom Zeitpunkt seines Erwerbs und von seiner Kennt-<br />

nis der Vorbelastung <strong>–</strong> hingenommen werden (BVerwG, Urteil vom 22.03.1985,<br />

4 C 63.80).<br />

Bei dem Objekt kann nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde von einer<br />

erheblichen Vorbelastung ausgegangen werden.<br />

Der zugrundeliegende Bebauungsplan weist unter der Überschrift „Zeichener-<br />

klärung und textliche Festsetzungen“ unter B. Planzeichen und Festsetzungen<br />

gemäß § 9 BauGB i.V.m. BauNVO <strong>–</strong> auszugsweise - folgende Passage aus:<br />

1. Art der baulichen Nutzung (§ 9(1) Nr. 1 BauGB)<br />

IFSP ...dB(A)/ m ²<br />

1.1 Gewerbegebiete GE und Industriegebiete GI (§§ 8, 9 BauNVO), wie folgt gegliedert nach<br />

§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO:<br />

In allen Teilflächen der GE und GI sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren gesamte Schall-<br />

emission die jeweils festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel<br />

IFSP, definiert als Lw“ in dB(A) je m² Betriebsgrundstück, nicht überschreitet (vgl. Einträge in der<br />

Plankarte, Grundlage: Schalltechnisches Gutachten, AKUS GmbH, vom 13.06.2001 und Teil 2:<br />

Fortschreibung Juli 2003): - GI e1/ohne St: IFSP 73 dB(A)/m² tags und 61 dB(A)/m² nachts,<br />

Das Objekt liegt ausweislich der Karte des Bebauungsplans in einem Teilbe-<br />

reich des Plangebietes, in dem ein immissionswirksamer flächenbezogener<br />

Schallleistungspegel (IFSP) von 73 dB(A)qm tags und 61 dB(A)qm nachts aus-<br />

gewiesen ist.<br />

Durch die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleis-<br />

tungspegeln wird Betriebsflächen ein bestimmtes Kontingent an den zulässigen<br />

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