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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.83<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwender erscheinen in Begleitung Ihres Verfahrensbevollmächtigten sowie<br />

des Pächters der betroffenen Eigentumsflächen.<br />

Die Betroffenheit stellt sich wie folgt dar:<br />

Flurstück 89 in der Flur 33 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Aus dem Flurstück werden 17.140 m 2 für die Trasse der A 33, die Überführung<br />

der Stockkämper Straße und die Anbindung der Zufahrt zum Haus Nr. 17 hieran<br />

benötigt. Weitere 9.580 m 2 sollen für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

dauerhaft beschränkt werden, davon ein Teil auf unwirtschaftlichen Restflächen<br />

zwischen der alten und neuen Führung der Stockkämper Straße (Anmerkung:<br />

bei der Bearbeitung des Protokolls ergab sich eine Diskrepanz zwischen<br />

Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsplänen. Korrekt sind die Angaben<br />

in den Grunderwerbsplänen). Diese Maßnahmen dienen auch als Leitstruktur<br />

für die in dem Bereich vorgesehene Grünbrücke. Nach einem Verzicht des Vorhabensträgers<br />

auf eine Oberbodenlagerfläche in einer Größenordnung von<br />

12.330 m 2 (s. Gegenäußerung) sind nur noch 3580 m 2 für eine vorübergehende<br />

Inanspruchnahme während der Bauphase vorgesehen (Anmerkung: Auch hier<br />

liegt eine Diskrepanz zwischen Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsplänen<br />

vor. Korrekt sind wiederum die Angaben in den Grunderwerbsplänen).<br />

Die Einwender sprechen sich insbesondere gegen die Verlegung des Überführungsbauwerks<br />

abseits der bisherigen Trasse der Stockkämper Straße aus. Der<br />

Mit Deckblatt I wurde die Inanspruchnahme geändert. Sie stellt sich nunmehr<br />

wie folgt dar:<br />

Erwerb für Trasse der A 33 und Grünbrücke: 9.690 m 2<br />

Erwerb für die verlegte Stockkämper Straße<br />

sowie die Zufahrt zu Haus Nr. 17: 7.480 m 2<br />

vorübergehende Inanspruchnahme: 3.580 m 2<br />

dauerhafte Beschränkung (LBP): 8.220 m 2<br />

In diesem Umfang ist die Inanspruchnahme des Flurstücks unumgänglich, die<br />

Einwendung wird in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

So ist insbesondere eine Überführung der Stockkämper Straße in ihrem bestehenden<br />

Verlauf aus den vom Vorhabenträger in der Erörterung angegebenen<br />

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