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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Da in Bezug auf die Wirksamkeit der mit diesem Planfeststellungsbeschluss für<br />

den Steinkauz festgelegten Maßnahmen (auf 6 m erhöhter Kollisionsschutz im<br />

Bereich nachgewiesener Reviere und artspezifisch gestaltete und angebundene<br />

Querungshilfen Eschweg und Holtfelder Straße) bestimmte Prognoseunsicher-<br />

heiten bestehen, habe ich im Rahmen eines Risikomanagements für den Stein-<br />

kauz ein umfassendes Monitoring festgelegt. Die Einzelheiten werden in diesem<br />

Kapitel unter der Überschrift „Monitoring für die Arten Feldlerche, Rebhuhn,<br />

Steinkauz und Schleiereule“ ausgeführt.<br />

In Bezug auf die Grünbrücke an der Neuen Hessel sei in diesem Zusammen-<br />

hang übrigens die Kritik der Naturschutzverbände angeführt (Stellungnahme<br />

vom 15.03.2010 zu Deckblatt I, Seite 8), diese Grünbrücke könne ihre Funktion<br />

als großräumiger Biotopverbund nicht wahrnehmen. Die Naturschutzverbände<br />

fordern insoweit den Bau einer mindestens 80m breiten Grünbrücke westlich<br />

des Hofes Birkmann. Die Forderung der Naturschutzverbände begründet sich<br />

auf die Ausführungen im Gutachten von Prof. Dr. Gerken (Zerschneidungswir-<br />

kungen der A 33 auf die Tierwelt und ihre Lebensräume und Darstellung not-<br />

wendiger Maßnahmen zur Minderung der Barrierewirkung, 2006). In diesem<br />

Gutachten wird die Forderung nach der genannten Grünbrücke wie folgt be-<br />

gründet (Gutachten, S. 140): "Eine Grünbrücke ist im Bereich zwischen Birk-<br />

mann und Niehoff in ausreichender Entfernung zur Wohnbebauung vorzusehen<br />

(vgl. Karte 6). Hier befindet sich ein Fernwechsel des Schwarzwildes."<br />

Dieser Forderung kann nicht entsprochen werden.<br />

In dem genannten Trassenabschnitt sind bereits zwei Grünbrücken (BW Nr. 28<br />

"Neue Hessel" und Nr. 29a "Stockkämper Straße") und eine aufgeweitete Ge-<br />

wässerunterführung (BW Nr. 27 "Neue Hessel") mit diesem Planfeststellungs-<br />

beschluss verbindlich festgelegt. Beide Querungshilfen sind entsprechend der<br />

derzeitigen Bestandssituation und Funktionen für wertbestimmende Tierarten<br />

wesentlich besser platziert, als dies der in der Übersichtskarte 6 von Gerken et<br />

al. (2006) dargestellte Bereich (inmitten einer strukturlosen Ackerfläche) wäre.<br />

Die alleinige Existenz eines Schwarzwildwechsels ist für die Begründung einer<br />

solchen Lage nicht ausreichend, zumal alle geplanten Querungshilfen (in weni-<br />

gen hundert Metern von dem Wechsel), insbesondere BW Nr. 28, auch für<br />

Schwarzwild geeignet sind. Dabei entspricht die Grünbrücke "Neue Hessel" so-<br />

wohl von der Lage als auch der Dimensionierung her (50 m Breite) vollständig<br />

den Anforderungen, die gemäß des Merkblatts Tierquerungshilfen (MAQ, FGSV<br />

2008) an die grundsätzlichen Anforderungen an Größe und Gestaltung für die<br />

hier relevanten Artengruppen, für Wildbrücken sowie für Lebensräume des<br />

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