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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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FFH-RL, der in einem Gebiet nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu<br />

bewahren oder zu entwickeln ist, im Regelfall eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

darstellt.<br />

Die Flächen des Lebensraumtyps 9190 und seine standörtlichen Voraussetzun-<br />

gen gehören zu den maßgeblichen Bestandteilen des FFH-Gebiets Tatenhau-<br />

ser Wald, weshalb folgerichtig die Erhaltung und Entwicklung alter bodensaurer<br />

Eichenwälder zu den Erhaltungszielen zu rechnen ist. Die Inanspruchnahme<br />

von 900 m 2 muss daher der Grundannahme folgend als erhebliche Beeinträch-<br />

tigung gewertet werden, wenn nicht in diesem Einzelfall eine Abweichung von<br />

der Grundannahme gerechtfertigt und die Beeinträchtigung als nicht erheblich<br />

eingestuft werden kann.<br />

Voraussetzung dafür ist nach den Fachkonventionen, dass die fünf dort ge-<br />

nannten Bedingungen kumulativ erfüllt werden. Die Fachkonventionen gehen<br />

unter dieser Voraussetzung davon aus, dass die Flächeninanspruchnahme<br />

nicht zwangsläufig eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen muss, wenn ein<br />

gewisses Maß einer solchen Veränderung für den zu sichernden günstigen Er-<br />

haltungszustand des Lebensraums in einem FFH-Gebiet insgesamt nicht ent-<br />

scheidend und ein entsprechender Verlust in diesem Kontext als „Bagatelle“ zu<br />

betrachten wäre.<br />

Schon in den Fachkonventionen ist in diesem Zusammenhang ausgeführt:<br />

„Wenn besondere bzw. außergewöhnliche Verhältnisse gegeben sind, sind Ab-<br />

weichungen von den definierten Bedingungen <strong>–</strong> z.B. von den Orientierungswer-<br />

ten <strong>–</strong> denkbar. Solche Abweichungen sind im Einzelfall fachlich valide und<br />

nachvollziehbar zu begründen und darzulegen.“ (Seite 32); sie stimmen insofern<br />

mit der auch vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Einschätzung überein,<br />

dass bei Vorliegen besonderer Verhältnisse sogar moderate Zuschläge zu den<br />

Orientierungswerten möglich erscheinen (BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, 9 A<br />

73/07, juris Rn. 50).<br />

Bezüglich der fünf, für eine Abweichung kumulativ zu erfüllenden Bedingungen,<br />

ist im vorliegenden Fall Folgendes festzuhalten:<br />

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