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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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wird, in seinen Schutz einschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010, 9 A<br />

5.08, juris Rn. 143).<br />

Da in Bezug auf die Wirksamkeit der mit diesem Planfeststellungsbeschluss für<br />

die Feldlerche festgelegten Maßnahme der Anlagen von Blühstreifen bestimmte<br />

Prognoseunsicherheiten bestehen, habe ich im Rahmen eines Risikomanage-<br />

ments für die Feldlerche ein umfassendes Monitoring festgelegt (s. Nebenbe-<br />

stimmung A 7.5.3). Die Einzelheiten werden in diesem Kapitel unter der Über-<br />

schrift „Monitoring für die Arten Feldlerche, Rebhuhn, Steinkauz und Schleiereu-<br />

le“ ausgeführt.<br />

Feldsperling:<br />

Der Feldsperling ist nach der Roten Liste NRW landesweit gefährdet und wird<br />

im Naturraum wie bundesweit als Vorwarnlistenart eingestuft. Die Art weist in-<br />

nerhalb der atlantischen biogeographischen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s ei-<br />

nen günstigen Erhaltungszustand auf (LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im gesamten Gebiet, besonders im Bereich von Höfen und Gär-<br />

ten mit Nistkästen/Höhlenbäumen vor.<br />

Durch das Vorhaben treten nach den nachvollziehbaren Ausführungen des<br />

Vorhabenträgers direkte bau- und anlagenbedingte Verluste von zwei Brutvor-<br />

kommen bei Künsebeck, an der K 30 und westlich der Pappelstraße auf. Bei<br />

Baubeginn während der Brutzeit der Art sind baubedingte Verluste von Gelegen<br />

oder nicht flüggen Jungvögeln nicht vollständig auszuschließen. Die Inan-<br />

spruchnahme betrifft sowohl die Neststandorte als auch das als Nahrungshabi-<br />

tat genutzte Umfeld. Beeinträchtigungen weiterer Brutvorkommen im gesamten<br />

Trassenverlauf können bei trassennahen Vorkommen ebenfalls nicht ausge-<br />

schlossen werden. Insgesamt treten also Beeinträchtigung von bis zu 10 Brut-<br />

paaren durch mögliche bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Brut-<br />

plätzen und Abnahme der Habitateignung aufgrund bau-, anlage- und betriebs-<br />

bedingter Randeffekte auf.<br />

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der durch das Bauvorhaben relevant<br />

betroffenen Feldsperling-Vorkommen sind die folgenden spezifischen Maßnah-<br />

men erforderlich: Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit und funktionser-<br />

haltende Maßnahmen (Bereitstellung von Ausweichbrutplätzen im Bereich ge-<br />

eigneter Ausweichhabitate (M 24, 30 Ex.)). Diese Maßnahmen sind im LBP vor-<br />

gesehen und mit diesem Planfeststellungsbeschluss festgelegt (vgl. auch Kap.<br />

9 des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages 2009).<br />

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