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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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mögliche Trassenendpunkte seien ausschließlich diejenigen der Verfah-<br />

renstrasse übernommen und den übrigen Varianten vorgegeben worden.<br />

Zu all dem wird auf die Einwendung des Netzwerkes Fehlplanung A 33 vom<br />

13.01.2008, dort Seite 19 ff. verwiesen.<br />

Diesen Einwendungen kann nicht gefolgt werden; die UVS steht mit den ein-<br />

schlägigen Regelungen, namentlich den HNL-S 99 und dem MUVS (auch in der<br />

damals noch nicht gültigen Fassung aus dem Jahr 2001) in Einklang. Sie wird<br />

den Anforderungen aus den §§ 2 und 5 des UVPG gerecht und enthält eine<br />

Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Stra-<br />

ßenbaumaßnahme auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,<br />

Klima und Landschaft einschließlich der Wechselwirkungen sowie auf Kultur-<br />

und sonstige Sachgüter.<br />

Daher ist der Einwand, der Untersuchungsumfang der UVS sei in mehrfacher<br />

Hinsicht unvollständig, zurückzuweisen.<br />

So gründet sich die UVS entgegen der Aussage der Einwender durchaus auf<br />

einer Erfassung der im Raum vorhandenen Vegetation. Die tatsächliche Vege-<br />

tation wird der potenziellen natürlichen Vegetation vergleichend gegenüberge-<br />

stellt und die landesweite Biotopkartierung ausgewertet. Fundorte von Pflan-<br />

zenarten der Roten Liste sind dokumentiert und vorliegende Kartierungen zu<br />

besonderen Pflanzenarten- und Pflanzengesellschaften-Vorkommen ausgewer-<br />

tet. Die vorhandenen Biotoptypen und Biotopkomplexe werden anhand der Ve-<br />

getationsbedeckung und sonstigen Ausprägung in ihrer Empfindlichkeit einge-<br />

stuft, die Vegetationsausstattung darüber hinaus dahingehend bewertet, inwie-<br />

weit sie Bedeutung für das Landschaftsbild und dessen Empfindlichkeit erlangt<br />

(UVS Raumwiderstandsanalyse Abschnitte B I 3.5, B II 1.3.1 und B II 1.3.2).<br />

Die UVS beschäftigt sich zudem mit den Auswirkungen der Straßenbaumaß-<br />

nahme auf die Fließgewässer und zeigt auf, dass wegen der generellen Fließ-<br />

richtung der Gewässer vom Osning zur Ems diese von allen Varianten gequert<br />

werden müssen und damit potenziell Beeinträchtigungen zu erwarten sind. In<br />

den entsprechenden Kapiteln (Raumwiderstandsanalyse Abschnitte B I 3.3 und<br />

B III 1.3.4) finden sich Angaben zur Gewässergüte, soweit sie aus bestehenden<br />

Untersuchungen abgeleitet werden konnten. Es wird dargetan, dass Gewässer<br />

mit einer ohnehin kritischen Belastung empfindlich auf weiteren Schadstoffein-<br />

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