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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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fahrzeuge verkehren oder Baustoffe zwischengelagert werden. Hierdurch kön-<br />

nen ich Bodenstruktur und Bodengefüge und damit auch die Bodeneigenschaf-<br />

ten ändern. Ökologisch wertvolle Flächen sind hiervon jedoch ausgespart (vgl.<br />

Nebenbestimmung A 7.4.9), alle Flächen sind nach Inanspruchnahme wieder in<br />

den ursprünglichen Zustand zu versetzen (siehe Nebenbestimmung A 7.4.8).<br />

Der Einsatz von Baufahrzeugen birgt darüber hinaus das Risiko des Schad-<br />

stoffeintrags in die belebte Bodenzone sowie alle darunter liegenden Boden-<br />

schichten. Die Nebenbestimmung A 7.3.6 mindert insoweit die denkbaren Aus-<br />

wirkungen nicht nur für den Wasserhaushalt, sondern auch für die Bodenfunkti-<br />

onen.<br />

Darüber hinaus ist die Beeinträchtigung des Bodens durch Schadstoffe in erster<br />

Linie betriebsbedingt. Die von den Fahrzeugen freigesetzten Schadstoffe wer-<br />

den durch die Luft transportiert, werden im Umfeld der Straße abgelagert und<br />

gelangen so in den Boden. Allerdings verfügen die Böden überwiegend über ei-<br />

ne lediglich geringe Sorptionsfähigkeit, so dass die Anreicherung von Schad-<br />

stoffen nur in geringem Umfang erfolgen kann. Zudem mindern die in weiten<br />

Teilen des Planfeststellungsabschnitts vorgesehenen Einrichtungen des Lärm-<br />

und Irritationsschutzes in Gestalt von Wällen und Wänden die Schadstofffracht<br />

in die umliegenden Böden.<br />

An verschiedenen Stellen werden landschaftsstrukturierende und geomorpho-<br />

logische Besonderheiten überbaut und umgestaltet. Dies betrifft zunächst die<br />

Bachtäler des Kleinebaches und des Ruthebaches, die sich von ihrer Umge-<br />

bung stark ausgeprägt absetzen. Darüber hinaus wird im Tatenhauser Wald ein<br />

Dünenfeld gequert und in der Nähe der Oldendorfer Straße ein Grundmoränen-<br />

rücken (Drumlin). Diese Eingriffe können nicht ausgeglichen bzw. die verloren<br />

gehenden Strukturen nicht wiederhergestellt werden.<br />

(zu all dem LBP Kapitel 3.1.2.1)<br />

4.2.4 Schutzgut Wasser<br />

Die geplante Trasse der A 33 einschließlich der Anschlussstellen greift durch<br />

die Versiegelung belebten, infiltrationsfähigen Bodens (Verringerung der<br />

Grundwasserneubildungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss), die Querung und<br />

teilweise Verlegung und Umgestaltung von Fließgewässern sowie die Einleitung<br />

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