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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Wachtel:<br />

Aktuelle Nachweise von Wachteln im Umfeld der A 33/7.1-Trasse liegen aus<br />

dem Raum Künsebeck/Bokel vor. Hier wurden von der Biologischen Station Gü-<br />

tersloh/Bielefeld 2007 zwei Rufer im Bereich der Kleinen Künsebecker Heide<br />

festgestellt sowie im Rahmen der Kartierungen 2010 ein Rufer im Bereich nörd-<br />

lich der K 25.<br />

Weiter abseits der Trasse, bei Stockkämpen, liegen aus 2008 weitere Nachwei-<br />

se von zwei Rufern vor (Daten AG Biotopkartierung). Ein weiteres Vorkommen<br />

konnte im Rahmen der Kartierungen des Vorhabenträgers 2010 östlich der Al-<br />

leestraße, südlich des Schulzentrums nachgewiesen werden.<br />

Die Gutachter führen hier an, dass bei der Bewertung von Wachtelvorkommen<br />

grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Art starken jährlichen Bestands-<br />

schwankungen unterliegt, auch Durchzügler rufen und ein hoher Nichtbrüteran-<br />

teil besteht (z.B. LANUV 2010, Bauer, Bezzel & Fiedler 2005). Auf diese grund-<br />

sätzliche Problematik der Erfassung und Bewertung wurde bereits im Arten-<br />

schutzbeitrag vom 14.12.2009, Teil A (Deckblatt I), hingewiesen. Unabhängig<br />

davon wurde im Artenschutzbeitrag von 2009 ein Nachweis 2004 bei Casum,<br />

für den keine aktuellen Bestätigungen vorliegen, als Brutverdacht und beein-<br />

trächtigtes Vorkommen gewertet. Das bereits im Artenschutzbeitrag 2009 auf-<br />

geführte und als Durchzügler gewertete Vorkommen nördlich der K 25, das jetzt<br />

bestätigt wurde, wird aufgrund der jetzt mehrfachen Ruferbestätigung vom<br />

Vorhabenträger als Brutverdacht gewertet.<br />

Brutvorkommen bei Künsebeck wurden 2004 nicht festgestellt. Sofern die bei<br />

Künsebeck 2007 nachgewiesenen Vorkommen als Bruten gewertet würden,<br />

könnte eine Beeinträchtigung durch die A 33-Trasse im Abschnitt 7.1 für diese<br />

Vorkommen, wie auch für das Vorkommen nördlich der K 25, nicht ausge-<br />

schlossen werden. Dabei befinden sich die Nachweisorte bei Künsebeck in ei-<br />

nem Abstand von ca. 280 m und 600 m nördlich der Trasse, in Höhe der K 25 in<br />

einem Trassenabstand von < 100 m.<br />

An der K 25 befindet sich der Nachweisort trassennah. Obwohl hier vor allem<br />

Wald- und Waldrandbereiche gequert werden, in deren Umfeld keine Nester<br />

dieser Offenlandart zu erwarten sind, wird das verbleibende Restrisiko der bau-<br />

bedingten Brutplatzverluste durch die vorgesehenen allgemeine Beschränkun-<br />

gen der Baufeldfreimachung (außerhalb der Brutzeit) vermieden. Die beiden üb-<br />

rigen Nachweisorte befinden sich in einem solch großen Abstand zur A 33, dass<br />

Brutplatzverluste nicht zu erwarten sind.<br />

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