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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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lungsverfahrens zu beantworten, weshalb für die hier vorzunehmende Betrach-<br />

tung unterstellt wird, dass sie erhalten bleiben und mithin die künftigen Auswir-<br />

kungen der A 33 auf diesen Brutstandort zu bewerten sind.<br />

Relevant für die Einschätzung, dass der Erhaltungszustand der Art langfristig<br />

stabil bleibt, sind vielmehr die artspezifischen Verhaltensweisen und Raumnut-<br />

zungen (regelmäßige Neuanlage von Höhlen, Ausweichmöglichkeiten abseits<br />

der Trasse) sowie die Tatsache, dass in der Vergangenheit mehrere Klein-<br />

spechtnachweise im Süden des FFH-Gebiets gelangen. Dies zeigt zum einen,<br />

dass die Population aus mehreren Brutpaaren besteht; zum anderen wird hierin<br />

wie auch in den zwischen 2005 und 2010 getätigten Nachweisen (Datenaktuali-<br />

sierung 2010) deutlich, dass die Art über eine gute Flexibilität bei der Brutplatz-<br />

wahl verfügt und anderweitig geeignete Habitate in ausreichender Zahl zur Ver-<br />

fügung stehen.<br />

Entgegenzuhalten ist den Verbänden auch an dieser Stelle, das im Habitat-<br />

schutz der Verlust eines Individuums oder eines Reviers nicht zwangsläufig zu<br />

einer Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes führt. Insoweit wird auf die<br />

Ausführungen zur Hohltaube in Kapitel B 6.4.3.2 verwiesen.<br />

Angesichts der üblichen Habitatgröße insbesondere außerhalb der Fortpflan-<br />

zungszeit sind Trassenquerungen der Art nicht auszuschließen. Unterque-<br />

rungsmöglichkeiten nutzt der Kleinspecht aufgrund seiner üblichen Flugweise<br />

nicht, wird aber durch die Schutzeinrichtungen zu einer ausreichenden Flughö-<br />

he gezwungen; Kollisionen werden so wirksam verhindert.<br />

Nach all dem ist eine Beeinträchtigung, die die Stabilität der Kleinspechtpopula-<br />

tion in Frage stellen könnte, nicht zu erkennen.<br />

Die Vorkommen der Wasserfledermaus konzentrieren sich im FFH-Gebiet art-<br />

spezifisch an den Gewässern <strong>–</strong> den Gräben um Schloss Tatenhausen, dem<br />

Abgrabungsgewässer sowie den Bachläufen des Laibaches, des Ruthebaches<br />

und des Loddenbaches. Quartiere wurden im Rahmen der Untersuchungen<br />

nicht entdeckt.<br />

Die Kleine Bartfledermaus besiedelt alle untersuchten Habitate im FFH-Gebiet,<br />

während von der Rauhautfledermaus nur eine Beobachtung am Abgrabungs-<br />

gewässer bekannt ist.<br />

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