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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Bedenken der Höheren Landschaftsbehörde und des LANUV, wie sie noch im<br />

Deckblattverfahren II geäußert wurden, sind durch die weiteren Ausführungen<br />

und Ergänzungen des Vorhabenträgers im Verfahren ausgeräumt worden. Ins-<br />

besondere hat der Vorhabenträger entsprechend der Forderung der Höheren<br />

Landschaftsbehörde zugesagt, bei den Maßnahmen M/A 9.901 und M/A 9.902<br />

auf die in den Maßnahmenblättern zunächst vorgesehene Düngung mit Stall-<br />

mist in zwei Gaben auch nach Ablauf von fünf Jahren zu verzichten. Der Vorha-<br />

benträger ist an diese Zusage gebunden und hat die Maßnahmenblätter ent-<br />

sprechend zu ändern.<br />

Dementsprechend kommt die Höhere Landschaftsbehörde bzgl. des zugunsten<br />

der Lebensraumtypen 9110 und 9190 insgesamt erarbeiteten Maßnahmenkon-<br />

zeptes zu folgender Wertung:<br />

„Diesem Maßnahmenkonzept wird von hier zugestimmt. Es geht in sehr diffe-<br />

renzierter Weise mit den konkreten Situationen im FFH-Gebiet und insbesonde-<br />

re den Ausprägungen des LRT 9190 um, um trotz der hohen Vorbelastung im<br />

FFH-Gebiet die Einträge zu mindern und gleichzeitig Waldstrukturen zu schaf-<br />

fen, die den Erhaltungszustand des Gebietes und die Entwicklung der LRT stüt-<br />

zen.“<br />

Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dem fachlichen Votum der Höheren<br />

Landschaftsbehörde an und kommt insoweit zum Ergebnis, dass unter Berück-<br />

sichtigung des vorgesehenen Maßnahmenkonzeptes eine erhebliche Beein-<br />

trächtigung der Lebensraumtypen 9110 und 9190 nicht eintreten wird. Insge-<br />

samt ist in der FFH-Verträglichkeitsprüfung mit allen aktuellen Ergänzungen<br />

plausibel dargelegt, dass sich der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen<br />

9110 und 9190 im FFH-Gebiet trotz zusätzlicher straßenbürtiger Stickstoffein-<br />

träge durch die vorgesehenen Maßnahmen mindestens nicht verschlechtern,<br />

vermutlich sogar positiv entwickeln wird.<br />

Die Kritik der Verbände, das Maßnahmenkonzept sei hinsichtlich seiner Entlas-<br />

tungswirkungen unzureichend und löse nicht die Problematik der deutlich über<br />

den CL liegenden Zusatzbelastungen der im Trassenumfeld liegenden Bestän-<br />

de der Lebensraumtypen, ist daher zurückzuweisen. Im Übrigen liegt die Zu-<br />

satzbelastung im Trassenumfeld nicht deutlich über den CL. Sollten die Ver-<br />

bände hier die Vorbelastung gemeint haben, ist ihnen zu entgegnen, dass diese<br />

Beeinträchtigungen im Sinne des Verursacherprinzips nicht dem Vorhabenträ-<br />

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