07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einwender B 9.61<br />

Ergebnis des Erörterungstermins<br />

Aus dem Eigentum des Einwenders sind insgesamt fünf Flurstücke betroffen.<br />

Nur bei dem Flurstück 40 in der Flur 5 der Gemarkung Hesseln resultiert die<br />

Betroffenheit aus dem Flächenbedarf für die Straßenbaumaßnahme, hier<br />

durch die Verschwenkung des Stockkämper Weges im Bereich der Überführung<br />

über die A 33.<br />

Mit dem Verkauf von 1.400 m² Grundstücksfläche sowie mit der vorübergehenden<br />

Inanspruchnahme von knapp 3.000 m² Fläche aus dem Flurstück 40<br />

im Rahmen der Baumaßnahme ist der Einwender einverstanden. Er bittet jedoch<br />

bezogen auf die Gesamtbelastung seines Betriebes zu berücksichtigen,<br />

dass er im Zuge des Autobahnbaus von seinen bewirtschafteten 130 ha Ackerflächen<br />

und 30 ha Gründland 17 ha verlöre.<br />

Zur Entschädigung verweist der Vorhabensträger auf die zu führenden Verhandlungen.<br />

Der Wert des Ackerlandes sei von seiner Qualität abhängig und<br />

liege hier bei ca. 3,- Euro/m² (Richtwert Stadt Halle).<br />

Gegen die vorgesehenen Fahrbahnbreite für den Stockkämper Weg auf der<br />

Brücke von 5,5 m zwischen den Hochborden hat der Einwender angesichts<br />

des Hinweises des Vorhabensträgers, diese Breite sei für Gemeindewege<br />

üblich, mit der Stadt Halle abgestimmt und betrage außerdem außerhalb der<br />

Brücke 6,5 m, keine Bedenken. Eine Verbreiterung hält er wegen des zu erwartenden<br />

Gegenverkehrs von landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie LKW<br />

und Bussen gleichwohl für wünschenswert.<br />

Grundsätzlich einverstanden ist er auch mit der Inanspruchnahme seines Flurstücks<br />

17 in der Flur 5 der Gemarkung Hesseln, von dem rd. 80 % für Kompensationsmaßnahmen<br />

(Aufwertung eines Waldbestandes durch Umwandlung<br />

in bodenständigen Buchen-Eichenwald) dauerhaft beschränkt werden sollen.<br />

Er habe jedoch kein Interesse an einer Pflege des aufgewerteten Waldbestandes<br />

und zieht einen Verkauf vor. Der Vorhabensträger sagt die Übernahme der<br />

Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Auch in der schriftlichen Einwendung hat sich der Einwender nicht gegen diese<br />

Inanspruchnahme gewandt. Sie ist im Übrigen unumgänglich, eine Einwendung<br />

müsste zurückgewiesen werden.<br />

Mit Deckblatt I ist die auf dem Flurstück 17 vorgesehene landschaftspflegerische<br />

Maßnahme entfallen. Für die Einwendung ist daher in diesem Punkt die<br />

Erledigung eingetreten.<br />

976

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!