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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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In Anbetracht des hohen Verkehrsaufkommens auf der B 68 und der ab-<br />

schnittsweise dichten, überwiegend durch Wohnhäuser geprägten Randbebau-<br />

ung, zahlreichen Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten mit ihrer Notwen-<br />

digkeit von Verkehrsbeschränkungen (fast durchgängig eine Geschwindigkeits-<br />

begrenzung auf 70 km/h) und insbesondere dem Nadelöhr der Ortsdurchfahrt<br />

Halle, ist eine zügige und verkehrssichere Verkehrsabwicklung nicht mehr ge-<br />

währleistet. Diese Umstände und darüber hinaus der hohe Anteil an Schwer-<br />

lastverkehr führen zu einer verkehrlichen Situation, die die Belastungsgrenze<br />

der B 68 aufzeigt; den an einen großräumigen Verkehrszug zu stellenden An-<br />

forderungen wird sie nicht mehr gerecht. Insgesamt bedarf es damit einer leis-<br />

tungsfähigeren Autobahn.<br />

Demzufolge sind auch die Einwendungen zurückzuweisen, die eine verkehrli-<br />

che Notwendigkeit der A 33 verneinen. In diesem Zusammenhang wird insbe-<br />

sondere die Ansicht vertreten, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />

könne nicht nur allein durch den Neubau der A 33 erzielt werden. Andere Mög-<br />

lichkeiten, wie namentlich veränderte Ampelschaltungen zur Steigerung des<br />

Verkehrsflusses auf der B 68 seien nicht geprüft worden. Aus der Region selbst<br />

heraus sei nach den Zahlen des Verkehrsgutachtens lediglich mit einer Ver-<br />

kehrssteigerung zu rechnen, der mit einem auf die Bedürfnisse des regionalen<br />

und überregionalen Verkehrs abgestimmten Ausbau der B 68 inkl. des Baus<br />

von Ortsumgehungen Rechnung getragen werden könne. Die Verkehrsbelas-<br />

tung der B 68 beruhe im Übrigen ganz wesentlich auf dem Ziel- und Quellver-<br />

kehr, der auch nach dem Bau der A 33 zu weiten Teilen auf einer dann immer<br />

noch hoch belasteten B 68 verbleibe. Dem großräumigen Verkehr stehe nach<br />

einem Lückenschluss der A 30 bei Bad Oeynhausen eine ausreichende Ver-<br />

kehrsverbindung zur Verfügung.<br />

Diesen Einlassungen kann nicht gefolgt werden. Auch mit veränderten Ampel-<br />

schaltungen bei gleichzeitigem Ausbau der B 68 mit Ortsumgehungen dürfte<br />

den Bedürfnissen allein des regionalen Verkehrs schon nicht Rechnung getra-<br />

gen werden. Dem Verkehrsgutachten lässt sich aber auf jeden Fall eindeutig<br />

entnehmen, dass an dieser Stelle nicht nur die Bedürfnisse des regionalen Ver-<br />

kehrs in den Blick zu nehmen sind; vielmehr bestätigen die prognostizierten Be-<br />

lastungszahlen einer durchgebauten A 33 den schon in der gesetzlichen Plan-<br />

rechtfertigung zum Ausdruck kommenden Bedarf, an dieser Stelle eine beste-<br />

hende Lücke im großräumigen Verkehrsnetz zugunsten überregionaler und<br />

großräumiger Verkehre zu schließen. Es ist nicht anzunehmen, dass die von<br />

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