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Arthur Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung

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65321 <strong>Schopenhauer</strong>: <strong>Die</strong> <strong>Welt</strong> <strong>als</strong> <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstellung</strong> 2246<br />

Völkerrecht. <strong>Die</strong>ses ist im Gr<strong>und</strong>e nichts Anderes, <strong>als</strong><br />

das Naturrecht, auf dem ihm allein geblichenen Gebiet<br />

seiner praktischen Wirksamkeit, nämlich zwischen<br />

Volk <strong>und</strong> Volk, <strong>als</strong> wo es allein walten muß,<br />

weil sein stärkerer Sohn, das positive Recht, da es<br />

eines Richters <strong>und</strong> Vollstreckers bedarf, nicht sich<br />

geltend machen kann. Demgemäß besteht dasselbe in<br />

einem gewissen Grad von Moralität im Verkehr der<br />

Völker mit einander, dessen Aufrechthaltung Ehrensache<br />

der Menschheit ist. Der Richterstuhl der Processe<br />

auf Gr<strong>und</strong> desselben ist die öffentliche Meinung.<br />

2) Schutz nach innen, <strong>als</strong>o Schutz der Mitglieder<br />

eines Staates gegen einander, mithin Sicherung des<br />

Privatrechts, mittelst Aufrechthaltung eines rechtlichen<br />

Zustandes, welcher darin besteht, daß die koncentrirten<br />

Kräfte Aller jeden Einzelnen schützen, woraus<br />

ein Phänomen hervorgeht, <strong>als</strong> ob Alle rechtlich,<br />

d.h. gerecht wären, <strong>als</strong>o Keiner den Andern verletzen<br />

wollte.<br />

Aber, wie durchgängig in menschlichen Dingen die<br />

Beseitigung eines Uebels einem neuen den Weg zu eröffnen<br />

pflegt; so führt die Gewährung jenes zwiefachen<br />

Schutzes das Bedürfniß eines dritten herbei,<br />

nämlich:<br />

3) Schutz gegen den Beschützer, d.h. gegen Den,<br />

oder <strong>Die</strong>, welchen die Gesellschaft die Handhabung<br />

des Schutzes übertragen hat, <strong>als</strong>o Sicherstellung des<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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