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Arthur Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung

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63763 <strong>Schopenhauer</strong>: <strong>Die</strong> <strong>Welt</strong> <strong>als</strong> <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstellung</strong> 688<br />

recht handeln, der jene, auf nichts <strong>als</strong> auf ihre eigene<br />

Erklärung gegründeten Ansprüche auf den Alleinbesitz<br />

einer Sache nicht achtete? Wie sollte sein Gewissen<br />

ihn darüber beunruhigen? da es so klar <strong>und</strong> leicht<br />

einzusehn ist, daß es ganz <strong>und</strong> gar keine rechtliche<br />

Besitzergreifung geben kann, sondern ganz allein<br />

eine rechtliche Aneignung, Besitzerwerbung der<br />

Sache, durch Verwendung ursprünglich eigener Kräfte<br />

auf sie. Wo nämlich eine Sache, durch irgend eine<br />

fremde Mühe, sei diese noch so klein, bearbeitet, verbessert,<br />

vor Unfällen geschützt, bewahrt ist, <strong>und</strong> wäre<br />

diese Mühe nur das Abpflücken oder vom Boden<br />

Aufheben einer wildgewachsenen Frucht; da entzieht<br />

der Angreifer solcher Sache offenbar dem Andern den<br />

Erfolg seiner darauf verwendeten Kraft, läßt <strong>als</strong>o den<br />

Leib jenes, statt dem eigenen, seinem <strong>Wille</strong>n dienen,<br />

bejaht seinen eigenen <strong>Wille</strong>n über dessen Erscheinung<br />

hinaus, bis zur Verneinung des fremden, d.h. thut Unrecht.85<br />

– Hingegen bloßer Genuß einer Sache, ohne<br />

alle Bearbeitung oder Sicherstellung derselben gegen<br />

Zerstörung, giebt eben so wenig ein Recht darauf, wie<br />

die Erklärung seines <strong>Wille</strong>ns zum Alleinbesitz.<br />

Daher, wenn eine Familie auch ein Jahrh<strong>und</strong>ert auf<br />

einem Revier allein gejagt hat, ohne jedoch irgend<br />

etwas zu dessen Verbesserung gethan zu haben; so<br />

kann sie einem fremden Ankömmling, der jetzt eben<br />

dort jagen will, es ohne moralisches Unrecht gar nicht<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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