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Arthur Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung

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65324 <strong>Schopenhauer</strong>: <strong>Die</strong> <strong>Welt</strong> <strong>als</strong> <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstellung</strong> 2249<br />

stets das Argument vorangestellt, daß das Eigenthum<br />

der Ertrag der Arbeit, gleichsam nur die verkörperte<br />

Arbeit sei. – <strong>Die</strong>s beweist aberm<strong>als</strong>, daß das Eigenthumsrecht<br />

allein durch die auf die Dinge verwendete<br />

Arbeit zu begründen ist, indem es nur in dieser Eigenschaft<br />

freie Anerkennung findet <strong>und</strong> sich moralisch<br />

geltend macht.<br />

Einen ganz anderartigen Beleg der selben Wahrheit<br />

liefert die moralische Thatsache, daß, während das<br />

Gesetz die Wilddieberei eben so schwer, in manchen<br />

Ländern sogar noch schwerer, <strong>als</strong> den Gelddiebstahl<br />

bestraft, dennoch die bürgerliche Ehre, welche durch<br />

diesen unwiederbringlich verloren geht, durch jene eigentlich<br />

nicht verwirkt wird, sondern der »Wilderer«,<br />

sofern er nichts Anderes sich hat zu Schulden kommen<br />

lassen, zwar mit einem Makel behaftet ist, aber<br />

doch nicht, wie der <strong>Die</strong>b, <strong>als</strong> unehrlich betrachtet <strong>und</strong><br />

von Allen gemieden wird. Denn die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />

bürgerlichen Ehre beruhen auf dem moralischen <strong>und</strong><br />

nicht auf dem bloß positiven Recht: das Wild aber ist<br />

kein Gegenstand der Bearbeitung, <strong>als</strong>o auch nicht des<br />

moralisch gültigen Besitzes: das Recht darauf ist<br />

daher gänzlich ein positives <strong>und</strong> wird moralisch nicht<br />

anerkannt.<br />

Dem Strafrecht sollte, nach meiner Ansicht, das<br />

Princip zum Gr<strong>und</strong>e liegen, daß eigentlich nicht der<br />

Mensch, sondern nur die That gestraft wird, damit sie<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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