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Arthur Schopenhauer - Die Welt als Wille und Vorstellung

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63771 <strong>Schopenhauer</strong>: <strong>Die</strong> <strong>Welt</strong> <strong>als</strong> <strong>Wille</strong> <strong>und</strong> <strong>Vorstellung</strong> 696<br />

eben so wohl der fremden Gewalt auch die List entgegenstellen,<br />

ohne Unrecht zu thun, <strong>und</strong> habe folglich<br />

ein wirkliches Recht zur Lüge, gerade so weit, wie<br />

ich es zum Zwange habe. Daher handelt Jemand, der<br />

einen ihn durchsuchenden Straßenräuber versichert, er<br />

habe nichts weiter bei sich, vollkommen recht: eben<br />

so auch Der, welcher den nächtlich eingedrungenen<br />

Räuber durch eine Lüge in einen Keller lockt, wo er<br />

ihn einsperrt. Wer von Räubern, z.B. von Barbaresken,<br />

gefangen fortgeführt wird, hat das Recht, zu seiner<br />

Befreiung, sie nicht nur mit offener Gewalt, sondern<br />

auch mit Hinterlist zu tödten. -Darum auch bindet<br />

ein durch unmittelbare körperliche Gewaltthätigkeit<br />

abgezwungenes Versprechen durchaus nicht; weil<br />

der solchen Zwang Erleidende, mit vollem Recht, sich<br />

durch Tödtung, geschweige durch Hintergehung, der<br />

Gewaltiger befreien kann. Wer sein ihm geraubtes Eigenthum<br />

nicht durch Gewalt zurücknehmen kann, begeht<br />

kein Unrecht, wenn er es sich durch List verschafft.<br />

Ja, wenn Jemand mein mir geraubtes Geld<br />

verspielt, habe ich das Recht f<strong>als</strong>che Würfel gegen<br />

ihn zu gebrauchen, weil alles was ich ihm abgewinne<br />

mir schon gehört. Wer dieses leugnen wollte, müßte<br />

noch mehr die Rechtmäßigkeit der Kriegslist leugnen,<br />

<strong>als</strong> welche sogar eine thätliche Lüge <strong>und</strong> ein Beleg<br />

zum Ausspruch der Königin Christine von Schweden<br />

ist: »<strong>Die</strong> Worte der Menschen sind für nichts zu ach-<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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